Ausschließlichkeitsbindungen

Ausschließlichkeitsbindungen
Ausschließlichkeitsbindungen,
 
Wettbewerbsrecht: Vereinbarungen zwischen einem Hersteller und einem oder mehreren nachfragenden Unternehmen, wonach letztere bestimmte Güter nur von diesem Hersteller beziehen; Beispiele: Bierlieferungsverträge zwischen Brauereien und Gaststätten, Verträge zwischen Mineralölfirmen und Tankstellen, Verträge über Ersatzteillieferungen zwischen Kraftfahrzeugherstellern und -werkstätten. Ausschließlichkeitsbindungen bestehen auch dann, wenn nachfragende Unternehmen den Hersteller darin beschränken, Dritte zu beliefern. In Deutschland unterliegen Ausschließlichkeitsbindungen der Missbrauchsaufsicht gemäß § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nach Art. 85 EG-Vertrag sind Ausschließlichkeitsbindungen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, verboten, jedoch kann eine Freistellung durch die Kommission erfolgen. - In den USA sind Ausschließlichkeitsbindungen verboten, soweit sie zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Behinderungsmissbrauch — Unter Behinderungsmissbrauch versteht man im Kartellrecht gezielt gegen die Konkurrenz gerichtete Maßnahmen, insbesondere Kampfpreisunterbietungen, Ausschließlichkeitsbindungen oder Lieferungsverweigerungen, die sich gegen die Aufrechterhaltung… …   Deutsch Wikipedia

  • Controlled Distribution — ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaft. Es handelt sich dabei um eine auf Dauer ausgelegte Ausgestaltung von Distributionssystemen. Das Ziel ist die herstellerseitige Kontrolle und Steuerung der endverbraucherorientierten Koordination… …   Deutsch Wikipedia

  • Preisdifferenzierung — ist eine Preispolitik von Anbietern, für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise zu fordern. Die Differenzierung kann zeitlicher, räumlicher, personeller oder sachlicher Art sein. Mit diesem Instrument der Preisgestaltung versuchen Anbieter …   Deutsch Wikipedia

  • Preisdiskriminierung — Unter Preisdifferenzierung versteht man in der Betriebswirtschaftslehre eine Preispolitik von Anbietern, für die gleiche Leistung unterschiedliche Preise zu fordern. Die Differenzierung kann zeitlicher, räumlicher, personeller oder sachlicher Art …   Deutsch Wikipedia

  • Fritz Rittner — (* 10. März 1921 in Rostock; † 20. Dezember 2010 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Rittner legte 1939 das Abitur am humanistischen Gymnasium in Rostock ab und studierte ebenfalls in Rostock Rechtswissenschaften.… …   Deutsch Wikipedia

  • Walter Schmidt-Rimpler — (* 25. November 1885 in Marburg; † 27. April 1975 in Bonn) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 Studium, Habilitation und Erster Weltkrieg …   Deutsch Wikipedia

  • Diskriminierungsverbot — Dis|kri|mi|nie|rungs|ver|bot, das (Rechtsspr.): durch Gesetz od. Vertrag festgelegte Bestimmung, die eine Benachteiligung von Personen[gruppen] aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Parteizugehörigkeit o. Ä. verbietet. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Abnehmerbindungen — Abnehmerbindungen,   Wettbewerbsrecht: vertraglich abgesicherte Bindung der absatzpolitischen Handlungsfreiheit von Groß oder Einzelhändlern durch den Hersteller, z. B. durch Preisbindungen, Ausschließlichkeitsbindungen, Vertriebsbindungen. Es… …   Universal-Lexikon

  • Antitrustgesetze —   [ trʌst ], Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen und zum Abbau wirtschaftlicher Macht in den USA. Die wichtigsten sind der »Sherman Act« (1890), der »Federal Trade Commission Act« und der »Clayton Act« (1914). Beschleunigte wirtschaftliche… …   Universal-Lexikon

  • Behinderungsmissbrauch — Behinderungsmissbrauch,   Behinderungswettbewerb, Wettbewerbsrecht: Bezeichnungen für unlautere Praktiken zur Behinderung von Konkurrenten bei der Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Betätigungen. Beispiele sind Anstrengungen, Konkurrenten durch… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”